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Das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) regelt die steuerrechtlichen Auswirkungen Ihrer Vorsorgemaßnahmen

Stufe 1: Basisvorsorge

Die erste Stufe des neuen Altersvorsorgemodells umfasst die gesetzliche Rente, landwirtschaftliche oder berufsständische Versorgungswerke und die neue Rürup-Rente (BasisRente). Diese Vorsorgemaßnahmen sind auf die Beitragszahler und nur in einigen Fällen auf Ihre engsten Angehörigen zugeschnitten.

Mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung wird die Rente von heute finanziert. Dies geschieht in der Erwartung, dass die nachfolgenden Generationen für Sie das gleiche tun. Dieses Umlageverfahren wird „Generationenvertrag“ genannt. Angesichts einer zunehmenden Veralterung der Gesellschaft müssen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in Zukunft weiter steigen und die Renten weiter sinken, um den Generationenvertrag aufrecht zu erhalten.

Daher stellt die gesetzliche Rente lediglich eine Basisversorgung sicher. Nicht versicherungspflichtige Personen haben die Möglichkeit, freiwillig der gesetzlichen Rentenversicherung beizutreten. Für Selbstständige ist die BasisRente (Rürup-Rente) durch ihre hohe steuerliche Absetzbarkeit besonders geeignet.

Stufe 2: Geförderte Zusatzvorsorge

Die zweite Stufe des neuen Altersvorsorgemodells bilden solche private und betriebliche Vorsorgemaßnahmen, die den Anforderungen des Alterseinkünftegesetzes genügen. Begünstigt durch staatliche Förderungen können verhältnismäßig kleine Sparbeiträge eine stattliche Zusatzrente erwirtschaften. Angehörige können auf diesem Weg gleich mit versorgt werden.

Ein Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung ist gesetzlich verankert. Die Beiträge fließen steuer- und sozialabgabenfrei in den Vorsorgevertrag, der mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde oder wird.

Darüber hinaus haben Arbeitnehmer, Beamte u.A. (begrenzter Gefördertenkreis) einen gesetzlichen Anspruch auf die sog. Riester-Rente. Sie wird in Form von staatlichen Zulagen gefördert. Vorsorgebeiträge können steuerlich abgesetzt werden: Fällt die Steuerersparnis höher aus als die Zulagen, schreibt das Finanzamt die Differenz gut (Günstigerprüfung). Eine Kombination aus privater und betrieblicher Vorsorge gewährt Förderung und Rendite.

Stufe 3: Private Zusatzvorsorge

Die dritte Stufe des Vorsorgemodells umfasst alle privaten Vorsorgemaßnahmen, die nicht staatlich gefördert sind. Sie rutscht in den Fokus, wenn nicht nur Existenzen gesichert, sondern auch im Alter der Lebensstandard aufrechterhalten erhalten werden soll. Diese Sparform flexibler als bei der geförderten Zusatzvorsorge.

Bei der privaten Zusatzvorsorge gibt es das sog. Kapitalwahlrecht. Statt einer lebenslangen Rentenzahlung ist eine einmalige Kapitalauszahlung vereinbar. Den Auszahlungszeitpunkt wird individuell gewählt.